Rund 76 % des Einzelhandelspreises von Zigaretten beträgt aktuell der Steueranteil, der direkt an den Staat abgeführt wird. Das bedeutet, dass Tabakunternehmen wie JTI einen wesentlichen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Im Jahr 2023 belief sich dieser Betrag in Österreich allein aus Tabaksteuern auf insgesamt rund 2,1 Milliarden Euro; damit nimmt Tabak den zweiten Rang hinter Mineralöl bei den Verbraucherabgaben ein.
Die Abgaben für Zigaretten errechnen sich aus einem gemischten Steuersatz, der aus zwei Komponenten besteht: Spezifische Tabaksteuer (ab 1. April 2024 80,00 Euro pro 1.000 Stück Zigaretten) und variable (ad Valorem) Tabaksteuer (ab 1. April 2024 32,00% des Kleinverkaufspreises1).
Mit 1. April 2018 wurde ein Steuermodell implementiert, das die Senkung der variablen Tabaksteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der fixen Tabaksteuer vorsieht. Ein solches Modell wurde in den folgenden Jahren fortgeschrieben. Mit 1. April 2024 wird das erfolgreiche Steuermodell der ad Valorem-Senkung fortgesetzt, das solche Schritte bis ins Jahr 2026 vorsieht.
Die hohe Besteuerung von Tabak hat viele Folgen, darunter auch die illegale Einfuhr von Produkten aus dem Ausland. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierung bei der Erarbeitung marktverträglicher Steuermodelle auf die Expertise der Tabakproduzenten zurückgreift.
Dazu Ralf-Wolfgang Lothert, Director Corporate Affairs & Communication bei JTI Austria: „Ein mehrjähriges Tabaksteuermodell ermöglicht es Unternehmen, Handel und der Republik langfristig und nachhaltig zu planen."
Kalkulationsbeispiel bei einem Verkaufspreis von 6,20 Euro (20-Stück-Packung Zigaretten)2:
Tabaksteuer | EUR 3,58 |
Mehrwertsteuer | EUR 1,03 |
Handelsspanne (Trafikant)3 | EUR 0,84 |
Industrie inkl. Großhandel | EUR 0,74 |
1 Der Kleinverkaufspreis ist der vom Hersteller festgesetzte Verkaufspreis für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos je Stück und für Rauchtabak je Packung.
2 Stand April 2024.
3 Die Handelsspanne für Trafikanten ist im Tabakmonopolgesetz §38 gesetzlich geregelt.