Tabakbesteuerung

Verordnungen

Rund 74 % des Einzelhandelspreises von Zigaretten beträgt aktuell der Steueranteil, der direkt an den Staat abgeführt wird. Das bedeutet, dass Tabakunternehmen wie JTI einen wesentlichen Beitrag zum Steueraufkommen leisten. Im Jahr 2025 belief sich dieser Betrag in Österreich allein aus Tabaksteuern auf insgesamt rund 2,175 Milliarden Euro; damit nimmt Tabak den zweiten Rang hinter Mineralöl bei den Verbraucherabgaben ein.

Die Abgaben für Zigaretten errechnen sich aus einem gemischten Steuersatz, der aus zwei Komponenten besteht: Spezifische Tabaksteuer (ab 1. Februar 2026 85,50 Euro pro 1.000 Stück Zigaretten) und variable (ad Valorem) Tabaksteuer (32,00% des Kleinverkaufspreises1).

Die hohe Besteuerung von Tabak hat viele Folgen, darunter auch die illegale Einfuhr von Produkten aus dem Ausland. Deshalb ist es wichtig, dass die Regierung bei der Erarbeitung marktverträglicher Steuermodelle auf die Expertise der Tabakproduzenten zurückgreift.

Kalkulationsbeispiel bei einem Verkaufspreis von 6,80 Euro (20-Stück-Packung Zigaretten)2:



Tabaksteuer EUR 3,89

Mehrwertsteuer EUR 1,13

Handelsspanne (Trafikant)3 EUR 0,94

Industrie inkl. Großhandel EUR 0,84

1 Der Kleinverkaufspreis ist der vom Hersteller festgesetzte Verkaufspreis für Zigaretten, Zigarren und Zigarillos je Stück und für Rauchtabak je Packung.

2 Stand Februar 2026.

3 Die Handelsspanne für Trafikanten ist im Tabakmonopolgesetz §38 gesetzlich geregelt.

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