Standorte in Köln und Trier
Ungefähre Anzahl der Mitarbeiter*innen
Fertigwaren aus unserem Werk in Trier sind für den Export bestimmt
Wir sind der größte Arbeitgeber der deutschen Tabakindustrie, mehrfach als „Top Employer“ ausgezeichnet und das am schnellsten wachsende internationale Tabakunternehmen im Bereich Fertigzigaretten in
JTI steht für Qualität und Innovationen. Unser Werk in Trier sowie das benachbarte Forschungs- und Entwicklungszentrum mit globalen Funktionen sichern laufend die hohe Qualität unserer klassischen Tabakprodukte. Von Trier aus exportieren wir in die ganze Welt, setzen globale Maßstäbe und gehören damit zu den modernsten Produktionsstätten von JTI. Darüber hinaus entwickeln, testen und vermarkten wir Produkte, die das Potenzial haben, die mit dem Rauchen verbundenen Risiken zu reduzieren. Mit unserem Angebot aus klassischen und neuartigen Produkten möchten wir erwachsene Verbraucher*innen in ihrer Wahlfreiheit unterstützen.
Unsere Mitarbeiter*innen sind der Schlüssel zu unserem Erfolg. Unabhängig von ihrem ethnischen Hintergrund, ihrer Religion, ihrem Alter, ihren Fähigkeiten, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung, sollen alle bei JTI sie selbst sein und ihr volles Potenzial entfalten können. Mit 50 Prozent Remotearbeit, 20 Wochen voll bezahlter Familienzeit sowie vielen weiteren Benefits bieten wir unseren Mitarbeitenden ein modernes Arbeitsumfeld und fördern individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Unsere mehrfache Auszeichnung als Top Arbeitgeber Deutschlands und die GES-Zertifizierung (Global Equality Standard) durch Ernst & Young belegen unser Engagement für höchste Standards im Personalwesen.
Ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen liegt in unserem eigenen Interesse als ein Unternehmen, das verantwortungsvoll und langfristig erfolgreich sein möchte. Aus diesem Grund setzen wir uns messbare Ziele, die auf wissenschaftlichen Standards basieren. Unser Nachhaltigkeitsansatz umfasst dabei sowohl unsere eigenen Produkte als auch die Gesellschaft im weiteren Sinne, einschließlich Menschen und Planet. 2030 ist ein besonders wichtiges Jahr für JTI: Bis dahin wollen wir in unseren eigenen Aktivitäten klimaneutral sein. Bis 2050 wollen wir das Netto-Null-Ziel erreichen.
Wir arbeiten mit den höchsten Standards ethischen Verhaltens und erwarten von allen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und jeder Person, die weltweit in unserem Namen handelt, dass sie diesen Standards gerecht werden. Dies ist entscheidend für den Schutz unserer Mitarbeiter, die Wahrung unseres Rufs als verantwortungsbewusstes Unternehmen und die Sicherung unseres anhaltenden Geschäftserfolgs.
Unser Verhaltenskodex gilt für alle Personen weltweit, die in einem Arbeitsverhältnis mit einer JTI-Einheit stehen, sowie für externe Mitarbeiter, wie Zeitarbeitskräfte, auch wenn sie nicht direkt bei JTI angestellt sind.
Die in unserem Kodex dargelegten Standards sind nicht erschöpfend. Sie ersetzen nicht die lokalen Gesetze oder die Betriebsrichtlinien, -richtlinien und -verfahren von JTI. Wenn ein Standard in unserem Kodex von den geltenden Gesetzen abweicht, hat der strengere Standard vorrang, wobei ein Standards niemals gegen geltende Gesetze verstoßen dürfen.
Die Nichteinhaltung des JTI-Verhaltenskodex, gesetzlichen Verpflichtungen oder unserer Betriebsrichtlinien und -verfahren kann zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung führen.
JTI setzt in allen seinen Geschäftsbeziehungen hohe Standards für ethisches Verhalten. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, aber auch von unseren Kunden und Lieferanten, dass sie diesen Standards bei allem, was sie im Zusammenhang mit der JTI-Geschäftstätigkeit tun, gerecht werden und allen regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Die Einhaltung dieser Werte ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck unserer unternehmerischen Verantwortung und Ethik ist. Durch die Implementierung unseres Beschwerdeverfahrens stellen wir sicher, dass:
Verstöße gegen unseren Code of Conduct
menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
sowie Hinweise auf Missstände nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) frühzeitig erkannt, gemeldet und angemessen behandelt werden.
Wenn Sie Bedenken äußern möchten, klicken Sie hier.
Bei Fragen zur Compliance bei JTI senden Sie eine E-Mail an compliancegermany@jti.com oder onebehaviour@jti.com.
Detaillierte Informationen über den Ablauf des Verfahrens bei Beschwerden und Hinweisen nach dem LkSG und dem HinSchG finden Sie hier.
Bei Meldungen im Hinblick auf Fehlverhalten gegen unseren Code of Conduct erhalten Sie hier weitere Informationen zum Verfahrensablauf.
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