Informationen zu unseren Verfahren

Informationen zu unseren Verfahren

Richtlinie zum Hinweisgeberschutzgesetz-Verfahren

Grundsatzerklärung der JT International Germany GmbH zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Bei Anhaltspunkten für mögliche Verstöße gegen Menschen- und Umweltschutzrechte, Gesetze oder Regelungen der JT International Germany GmbH haben Sie die Möglichkeit, uns diese über die vorweg genannten Adressdaten zu kontaktieren.

Für die JT International Germany GmbH ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Verhaltensgrundsätze; Menschenrechte und Umweltschutzgesetze sowie alle anderen geltenden Gesetze eingehalten werden. Denn wir wissen, dass dies der Schlüssel zum Unternehmenserfolg darstellt. Wir legen Wert auf Ethik, Rechtschaffenheit und persönliche Integrität unserer Mitarbeiter und möchten, dass jeder Verantwortung für sein Verhalten übernimmt. Sollten Sie dies jedoch einmal in Zweifel ziehen, dann ist hier eine Möglichkeit, uns eine Meldung an eine unabhängige Stelle mitzuteilen. Bitte helfen Sie uns, unserer Unternehmensverantwortung gerecht zu werden und melden Sie uns den Sachverhalt zuerst.

Vorab möchten wir unsere internen Mitarbeiter wissen lassen, dass sie, egal mit welchem Problem sie konfrontiert sind, immer dazu ermutigt sind, ihren Vorgesetzten, ihren People & Culture Business Partner oder ihre Rechtsabteilung vor Ort über ein mögliches Fehlverhalten zu informieren.

Auch möchten wir alle Personen mit Informationen ermutigen, sich zunächst an uns zu wenden, bevor sie sich an eine öffentliche Stelle wenden. Denn wir haben die schnellsten und besten Möglichkeiten, Missstände abzustellen. Wir garantieren die Vertraulichkeit für den Informanten und die Diskretion für jede in der Meldung genannte Person.

Nach Eingabe einer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung mit weiteren Informationen. Spätestens nach weiteren drei Monaten seit dem Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Statusmeldung, was in dieser Sache passiert ist und ggf. welche Maßnahmen getroffen wurden. Im besten Falle können wir Ihnen bereits eine Abschlussmeldung geben.

Wir legen Wert auf eine unparteiische Bearbeitung und prüfen, wie viele Fakten wir aus dem Hinweis entnehmen können und ob sich daraus ein Regel- oder Gesetzesverstoß ergibt. Ein Hinweis kann auch anonym abgegeben werden, obschon wir es bevorzugen würden, wenn Sie Ihre Identität preisgeben. Falls es möglich ist, kontaktieren wir Sie für einen weiteren Informationsaustausch. Auf Wunsch kommunizieren wir mit Ihnen telefonisch oder per E-Mail und wenn Sie es für sinnvoll erachten, treffen wir Sie auch in- oder außerhalb des Unternehmens. Auf jeden Fall wahren wir Diskretion, solange Sie es so wünschen. Sie werden nur von Anwälten und Volljuristen betreut, mit denen Sie auch Ihre eigene Situation besprechen können.

JT International Germany GmbH schützt seine Hinweisgeber. Wer mit ehrlicher Absicht, nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis abgibt, hat keine Repressalien zu befürchten. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die in gutem Glauben ein Problem melden oder bei der Meldung oder Untersuchung helfen, sind ein schwerer Verstoß gegen die gesetzlichen Hinweisgebervorschriften.